Wen die Vorschrift betrifft.
§ 203 StGB stellt das unbefugte Offenbaren fremder Geheimnisse unter Strafe, die einer Person in ihrer beruflichen Rolle anvertraut oder bekannt geworden sind. Absatz 1 nennt unter anderem:
- Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Angehörige anderer Heilberufe mit staatlich geregelter Ausbildung, darunter Pflegefachkräfte
- Berufspsychologen mit staatlich anerkanntem Abschluss
- Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- Berater in anerkannten Ehe-, Familien-, Erziehungs-, Jugend- und Suchtberatungsstellen
- staatlich anerkannte Sozialarbeiter und Sozialpädagogen
Quellen: § 203 StGB (gesetze-im-internet.de)
Auch Amtsträger sind erfasst.
Absatz 2 erstreckt die Pflicht auf Amtsträger, für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete und Mitglieder der Personalvertretung. Für Verwaltungen, Jugend- und Sozialämter gilt deshalb dieselbe Frage wie für Praxis und Kanzlei: Wer außerhalb des Hauses kann mitlesen, wenn Mitarbeitende einen KI-Dienst nutzen? Was der Landesdatenschutz dazu empfiehlt, steht auf der Seite lokale KI für Behörden und Verwaltung.
Was ein KI-Dienst damit zu tun hat.
Wer Patienten-, Bewohner- oder Mandatsinhalte in einen externen KI-Dienst eingibt, gibt sie dessen Anbieter. Das Gesetz erlaubt das nur unter Bedingungen. Nach Absatz 3 dürfen Geheimnisse gegenüber Personen offenbart werden, „die an ihrer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit mitwirken, soweit dies für die Inanspruchnahme der Tätigkeit der sonstigen mitwirkenden Personen erforderlich ist“.
Absatz 4 macht daraus eine Pflicht: Strafbar ist auch, wer „nicht dafür Sorge getragen hat“, dass eine mitwirkende Person „zur Geheimhaltung verpflichtet wurde“. Für jeden Dienstleister, der Inhalte sehen kann, braucht es also eine Verschwiegenheitsverpflichtung, und zwar bevor er Kenntnis erlangt.
Was Kammern und Verbände dazu schreiben.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält fest, dass vertrauliche Mandanteninformationen „nur unter den strengen Voraussetzungen nach § 43e BRAO an Anbieter von KI-Tools offenbart werden dürfen“, und rät, bei Sprachmodellen wenn möglich nur abstrakte Anfragen zu stellen, die keine Rückschlüsse auf ein Mandat zulassen. Was § 43e BRAO von einem Dienstleister verlangt, ist auf der Seite lokale KI für Anwalts- und Steuerkanzleien Punkt für Punkt aufgeschlüsselt.
Die Bundessteuerberaterkammer verlangt nach § 62a Abs. 3 StBerG, dass KI-Anbieter vertraglich zur Geheimhaltung verpflichtet werden, bevor sie Kenntnis von Mandantendaten erlangen. Sie schreibt: „Ein lokal installierbares System unter Kontrolle der Kanzlei bietet ggf. mehr Datenschutz, während ein Cloud-Dienst Updates und Wartung abnimmt.“ Den Wortlaut von § 62a StBerG und seine Folgen für einen KI-Server in der Steuerkanzlei finden Sie auf der Kanzleiseite.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung weist darauf hin, dass KI-Anwendungen für Praxen in aller Regel Cloud-Anwendungen sind, für deren Nutzung besondere Anforderungen gelten, und dass für KI-Gesprächsprotokolle teilweise die Einwilligung der Patienten nötig ist. Wie ein Server in der Praxis Diktate, Arztbriefe und Anfragen verarbeitet, zeigt die Seite lokale KI für Arztpraxis und MVZ: die Patientenakte bleibt in der Praxis.
Quellen: BRAK, Hinweise zum Einsatz von KI, Stand 12/2024 · BStBK, FAQ KI, Stand 27.01.2026 · KBV, PraxisWissen KI, 28.05.2025
Was sich bei lokaler Verarbeitung ändert.
Läuft das Sprachmodell auf einem Server im eigenen Haus, gibt es für die Modellverarbeitung keinen externen KI-Anbieter, der Inhalte sehen kann: 0 externe Modell-APIs im Regelbetrieb. Die Frage nach der mitwirkenden Person stellt sich dann nur noch für die, die den Server warten.
Bei sinlu ist das der Wartungszugang. Er wird nur nach Ihrer Freigabe geöffnet, ist widerrufbar und wird protokolliert. Für diesen Zugang verpflichtet sich sinlu schriftlich zur Verschwiegenheit und schließt eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung ab. Wie Rechte, Datenfluss und Protokolle der Anlage geprüft werden, beschreibt die Seite KI und DSGVO: Rechte, Audit und lokale Verarbeitung.
Was bleibt: Der Datenschutz nach Art. 9 DSGVO gilt für Gesundheitsdaten weiter, intern dürfen nur die Personen Inhalte sehen, die sie für ihre Arbeit brauchen, und Aufnahmen von Gesprächen brauchen die Einwilligung der Beteiligten. Für Pflegeeinrichtungen zeigt die Seite SIS und Pflegeberichte mit lokaler KI, wie das im Alltag aussieht, für Kliniken die Seite lokale KI im Krankenhaus.
Sechs Fragen vor der Einführung.
Unabhängig davon, ob die KI lokal oder in der Cloud läuft, lohnt es sich, diese Fragen schriftlich zu beantworten:
- Welche Daten sollen verarbeitet werden, und fallen sie unter ein Berufs- oder Amtsgeheimnis?
- Wer außerhalb des Hauses kann Inhalte sehen: Anbieter, dessen Subunternehmer, Wartung?
- Ist jede dieser Stellen in Textform zur Verschwiegenheit verpflichtet, bevor sie Kenntnis erlangt?
- Gibt es für jede Stelle eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung?
- Sehen Mitarbeitende über die KI nur, was sie ohne KI auch sehen dürften?
- Wird jeder Zugriff protokolliert, und liegt die Einwilligung vor, wo Gespräche aufgenommen werden?
Für eine Anlage von sinlu gehen wir diese Fragen mit Ihnen und Ihrem Datenschutz durch, bevor ein Gerät bestellt wird: Erstgespräch zur lokalen KI-Anlage anfragen.
Lokale KI nach Bereich.
Welche Abläufe eine lokale KI in Ihrem Bereich übernimmt und welche weiteren Vorschriften dort gelten: Lokale KI in Arztpraxis und MVZ · Lokale KI im Krankenhaus · Lokale KI in der Pflege · Lokale KI in der Verwaltung · Lokale KI in der Kanzlei
Dieser Ratgeber ordnet allgemein ein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Ob eine konkrete Lösung genügt, prüfen Ihr Datenschutz und gegebenenfalls Ihre Kammer.